Haben Sie Ihren Dutchen Gutschein schon eingelöst?
Haben Sie Ihren Dutchen Gutschein schon eingelöst?
Da sich die Situation in Bezug auf Covid-19 jetzt etwas beruhigt hat, ist der Zeitpunkt ideal zum Einlösen Ihres Dutchen-Gutscheins. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des Ferienhauses/ Ferienparks, das Sie zuvor gebucht haben. Bitte beachten Sie:
- Der neue Ferienaufenthalt muss im ursprünglich gebuchten Ferienpark sein (falls verfügbar im selben Ferienhaus).
- Die Buchung gilt auf Basis von Verfügbarkeit.
- Falls der Reisebetrag des neuen Ferienaufenthalts niedriger ausfällt, wird die Differenz nicht erstattet. Falls der Reisebetrag des neuen Ferienaufenthalts höher ausfällt, müssen die zusätzlichen Kosten innerhalb der geltenden Zahlungsfrist beglichen werden.
Um Ihren Gutschein einzulösen, wenden Sie sich bitte an das Dutchen Callcenter, wir helfen Ihnen gerne weiter.